Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fa. SR Präzision GmbH
Stand September 2012
1. Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Lieferungen erfolgen nur aufgrund nachstehender Bedingungen, die durch Auftragserteilen
als in allen Teilen anerkannt gelten. Die Bedingungen des Kunden gelten nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich zustimmen. Nur schriftliche Einverständniserklärungen unsererseits können derartige Bedingungen zum Vertragsinhalt machen.
2. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mangels besonderer
Vereinbarung gelten die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung, Versicherung, Zoll usw. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung als freibleibend mit der Maßgabe, dass die am Tage der Lieferung gültigen Preise verrechnet werden. Richtpreise sind nach unten und oben offene Richtwerte, die auf der Grundlage des voraussichtlichen Aufwandes kalkuliert sind, die Abrechung erfolgt nach dem entstandenen Aufwand.
3. Auftragsausführung
Für unsere Fertigung bzw. Lieferung ist der Wortlaut unserer Auftragsbestätigung
maßgebend. Wenn sich darin Fehler oder Widersprüche gegenüber den Wünschen des Bestellers befinden, so ist der Besteller verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei evtl. Änderungen, die ohne unser Verschulden ausgeführt werden
müssen, trägt der Besteller die anfallenden Kosten. Änderungswünsche des Auftraggebers können nur dann verbindlich berücksichtigt werden, wenn wir diese schriftlich bestätigen. Wenn angefangene Aufträge annulliert werden, so trägt der Auftraggeber die bis dorthin angefallenen Kosten nebst eines pauschalen Zuschlages von 10%. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Uns bleibt es vorbehalten gegen Nachweis eines höheren Schadens die Kosten geltend zu machen. Der Kunde übergibt uns die maßgeblichen
1:1 Konstruktionsplanungen. Wir übernehmen keine Leistungs- und Funktionsgarantie für bloße Werkzeugkonstruktionen, die wir nicht selbst angefertigt haben. Sofern uns der Auftraggeber 1:1 Zeichnungen bei Auftragerteilung nicht übergibt oder uns hinsichtlich der Anfertigung keinen anderen Bescheid gibt, fertigen wir diese selbst an. Die von uns gefertigten 1:1 Zeichnungen gelten 3 Wochen nach Übersendung zum Auftraggeber zur Genehmigung als genehmigt, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt ist. Müssen für die 1:1 Zeichnungen Pausen oder Kopien angefertigt werden, so dieselben in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber nimmt fertigungsbedingte Mengenunterschiede von 10 Prozent gegenüber der vereinbarten Menge in Kauf.
4. Lieferzeiten
Die angegebenen Lieferzeiten beginnen grundsätzlich erst dann, wenn alle zur Fertigung
erforderlichen Angaben und Zeichnungen in unserem Besitz sind. Änderungen in der Ausführung während der Laufzeit der Aufträge bedingen eine entsprechende Verlängerung der zugesagten Fristen. Die Lieferzeiten verstehen sich ab 86911 Diessen am Ammersee. und werden nur vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörung, Streiks usw. zugesagt. Im Falle unseres eigenen Verzuges ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Vertrages zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Teilleistungen darf er nicht zurückweisen, Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Im Falle höherer
Gewalt oder gleichzusetzender Ereignisse hat der Kunde das Recht, von uns eine Erklärung zu verlangen, ob wir vom Auftrag zurückzutreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Bei Nichterklärung unsererseits hat der Käufer das Recht des Rücktritts.
5. Versand und Gefahrenübergang
Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Verfrachter spätestens mit dem
Verlassen des Lieferwerks oder unseres oder eines sonstigen Lagers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung der Ware und zwar auch bei frachtfreier Lieferung auf den Auftraggeber über. Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, sie auf Kosten und
Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und sie als ab Werk geliefert zu berechnen. Frachtfreie Lieferung versteht sich immer nur frachtfrei der angegebenen Lieferadresse des Bestellers. Sofern gegenüber der vorgesehenen Versandart eine Versandart verlangt wird, die kostspieliger ist insbesondere Eilgut, Expressversand, LKW-Versand oder dergleichen, so trägt der Besteller, sofern er einen solchen Versand verlangt, die Mehrkosten gegenüber der in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Versandart.
6. Garantie und Mangelrüge
Wir leisten Garantie auf einwandfreie Lieferung auf die Dauer eines halben Jahres vom
Versandtermin ab. Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind alle Oberflächenveredelungen wie z.B. Lackanstriche, Verchromung, Vernickelung, Beschichtungen usw. und zwar sowohl der ganzen Anlage als auch einzelner Teile. Soweit wir Fremdfabrikate einbauen, übernehmen wir nur Garantie für diese Teile, insoweit und in dem gleichen Umfang, als unsere Lieferanten eine solche Garantie uns gegenüber
übernehmen. Bei Lohnarbeiten haften wir nur bis zur Höhe der Lohnvergütung, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Haftung ist insoweit auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Mangelrüge hat der Kunde unverzüglich nach Empfang der Ware der Fa. SR Präzision OHG schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht zu entdecken sind oder sich während des Laufes der Garantiefrist zeigen, müssen bei Vermeidung des Verlustes von Ersatzansprüchen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden.
Der Garantieanspruch des Kunden verjährt innerhalb eines Monats nach Ablehnung desselben durch uns. Mangelhafte Waren werden von uns im Falle einer fehlgeschlagenen Nachbesserung zurückgenommen und dafür Ersatz einwandfreier Ware geleistet. Stattdessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Aufwendungen, die der Käufer oder ein Dritter ohne unsere Einwilligung zur Beseitigung etwaiger Mängel macht, sind nicht ersatzfähig. Für Nebenkosten, die im Zusammenhang mit Reklamationen entstehen, also insbesondere Montage- und Demontagekosten und dergleichen können uns gegenüber keine Ersatzansprüche gestellt werden. Ebenso wenig können Arbeitslöhne
und Reisespesen, die der Hersteller zur Klärung von Mängeln oder zur Demontage mangelhafter Lieferungen aufwenden muss, uns in Rechnung gestellt werden.
7. Zahlungsbedingungen
Für den Auftrag gelten jeweils die auf unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung
vorgeschriebenen Zahlungsbedingungen. Die Skontofrist beginnt ab Rechnungsdatum. Skontoabzüge werden nur zu dem vorgegebenen Prozentsatz gewährt. Bei Skontoabzug muss die Zahlung so erfolgen, dass der bezahlte Betrag von unserer Bank spätestens mit Ende der Skontofrist gutgeschrieben ist. Die Aufrechnung der Rechnungsbeträge ist nur gegen rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen zulässig. Wechsel und Schecks
werden nur zahlungshalber nicht an Erfüllungsstatt angenommen. Gutschriften über eingehende Wechsel und Schecks gelten deshalb nur unter Vorbehalt des Eingangs des Betrages. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank berechnet. Werden uns nach Auftragbestätigung Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, so
sind wir berechtigt, unsere Lieferung von vorheriger Zahlung abhängig zu machen. Leistet der Käufer auf Aufforderung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist Vorauszahlung, so sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen schuldhaftem Verhalten des Käufers bei Vertragsabschluß bleiben vorbehalten.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur endgültigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Das
Eigentumsrecht geht auch nicht teilweise dadurch unter, dass Zahlung geleistet wird, welche dem Kaufpreis für eines oder mehrer Stücke entsprechen. Es bleibt vielmehr bis zur restlosen Befriedigung unserer gesamten Forderung an jeden einzeln verkauften Gegenstand bestehen. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung oder in sonstiger Weise über die Waren zu verfügen.
8.1. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Weiterveräußerungsklausel:
Der Käufer ist befugt unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehende Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit
im Voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (inkl. MwSt.). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderung berechtigt. Verarbeitungsklausel: Verarbeitung und Umbildung unserer Ware durch den Käufer findet ausschließlich für uns statt. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu, in Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren (zur Zeit der Verarbeitung).
10. Erfüllungsort ist 86911 Dießen am Ammersee
11. Gerichtsstand ist 86899 Landsberg am Lech.
SR Präzision GmbH
Lachener Straße 2
86911 Dießen am Ammersee